EU Führerschein - Aktuelles

Immer wieder liest man in der Presse dass die EU-Führerscheine ablaufen, ungültig werden oder es gibt andere Horromeldungen zum Thema. Aber was stimmt denn eigentlich nun?

Zu allererst die wichtigste Information für SIE:

Wir fühlen uns an alle  Gesetze und Vorschriften gebunden, daher ist ein über uns erworbener EU-Führerschein gültig, rechtssicher und unanfechtbar!

Denn:

wir  arbeiten NUR mit seriösen Fahrschulen zusammen, die sich an geltendes Recht  gebunden fühlen.

Den ganzen Unwägbarkeiten sowie der  Einstellung vieler deutscher Behörden kann man nur erfolgreich begegnen, wenn man sich peinlich genau an die Buchstaben des Gesetzes hält.  Dies ist die Grundlage für einen dauerhaften Besitz des begehrten Papieres, auch in Deutschland!

Für Sie als Betroffenen ist hier ganz besonders die 3.Führerscheinrichtlinie, insbesondere Seite 9 Artikel 13 Absatz 2, die Sie hier nachlesen können.

Die Kernaussage dieser Vorschrift: Eine Fahrerlaubnis, die bis zum 19. Januar 2013 erworben wird, wird durch die Bestimmungen dieser Richtlinie weder entzogen, noch in irgendeiner Weise eingeschränkt. Ein handelt sich um einen Beschluss der 25 EU-Mitgliedstaaten.

Die 3. Führerscheinrichtlinie ist zwar schon seit dem 19.01.2007 gültig und nur teilweise in Kraft getreten, aber die EU-Staaten dürfen diese erst ab dem 19.Januar 2013 anwenden, da die EU- Richtlinien von jedem Staat erst in nationales Recht umgesetzt werden müssen.

Der Anlass für diese Richtlinie ist dabei die Einführung einheitlicher EU Führerscheine für alle Mitgliedstaaten der EU.

Aus immer wieder aktuellem Anlass müssen wir vor Agenturen warnen, die eine EU-Fahrerlaubnis innerhalb von 2 – 3 Wochen bei nur einer  Anreise versprechen!

Man findet an verschiedensten Orten, sogar bei Google oder in den Kleinanzeigen der ADAC Zeitschrift Werbung von Anbietern, die es angeblich ermöglichen den begehrten EU-Führerschein in weniger als 185 Tagen zu erwerben (es werden Fristen von 1-4 Wochen angegeben).

Wir von Tarabas68 Media und AnRo24 Media warnen AUSDRÜCKLICH vor solchen  Angeboten.

Denn In der 3. EU Führerschein Richtlinie ist es ausdrücklich dokumentiert:

* jeder EU Führerschein muss von jedem anderem EU Land anerkannt werden

* jeder EU Bürger hat das Recht seine Europa Fahrerlaubnis in dem EU Land zu erwerben, in dem er es diesem möchte

* Es zählt der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung der EU Führerscheine

* Artikel 13 Absatz 2 der 3. EU Führerschein Richtlinie sagt aus: 2. Eine vor dem 19. Januar 2013 erteilte Fahrerlaubnis darf aufgrund der Bestimmungen dieser Richtlinie weder entzogen noch in irgendeiner Weise eingeschränkt werden ..... lesen sie hier  weiter.

Allerdings haben auch Sie Pflichten zum Erwerb der Fahrerlaubnis zu erfüllen :

* Sie müssen EU Bürger sein und einen 1. Wohnsitz in einem beliebigem EU Land nachweisen (Personalausweis oder Meldebestätigung)

* Sie müssen eine EU Krankenversicherungskarte besitzen oder sich privat Versichern

* Sie müssen laut Gesetz (seit Januar 2009 gesetzlich vorgeschrieben) eine sogenannte Geburtsnummer ziehen

* Sie können die Führerschein Prüfung zwar schon jetzt ablegen - allerdings nun das entscheidende:

Es gilt die Einhaltung der Meldepflicht sprich 185 Tageregelung (Meldegesetz)!!!

* Wenn sie im Europäischen Ausland eine EU Fahrerlaubnis erwerben wollen, müssen Sie in diesem Land mindestens 185 Tage einen sogenannten 2. Wohnsitz besitzen und diesen auch nachweisen können, bevor Sie den EU-Führerschein nutzen können / dürfen

* Sie benötigen einen sogenannten Bürgerausweis

* Die Ausstellung des Führerschein darf erst NACH Einhaltung der 185 Tage erfolgen

* Nur dann ist der Führerschein auch 100%ig und uneingeschränkt gültig sowie in Deutschland anerkannt

Sollten Sie jedoch auf ein  Angebot hereinfallen, bei dem Sie die Fahrerlaubnis innerhalb von 2 bis 5 Wochen erwerben können, machen Sie sich strafbar und werden keine Freude an dem EU Führerschein haben. Denn es heißt nicht umsonst: 185 Tageregelung / Meldegesetz !!!

Wenn Sie mit einem Führerschein angehalten werden, der vor Ablauf der 185 Tage ausgestellt wurde, gilt das als Fahren ohne Fahrerlaubnis und zieht unweigerlich ein Strafverfahren nach sich. Übrigens verlieren Sie auch Ihren Versicherungsschutz!

Denken sie daran: Der EU Führerscheinerwerb ist nur dann legal, wenn ALLE Vorschriften des ausstellenden EU Landes sowie die Vorschriften der EU-Richtlinie eingehalten wurden!

 

 

 

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